„Gewerblicher Rechtsschutz“ ist der Oberbegriff u.a. für Wettbewerbs-, Marken und Urheberrecht.
Die Beratung und Vertretung der vorwiegend Firmenkunden umfasst auch Arbeitsrecht, gewerbliches Mietrecht sowie allgemeines Vertragsrecht, wie Abfassung von Kooperationsverträgen, Unternehmensveräußerungen oder Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Wirtschaftsrecht, Bestattungsrecht,
Internetwerbung und Internetrecht,
Kennzeichenrecht,
Unlauterer Wettbewerb,
Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz sind weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
In allen Bereichen besteht eine ständige Zusammenarbeit mit ebenfalls spezialisierten Kollegen bundesweit.
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